Rechtsprechung
BPatG, 13.07.1995 - 25 W (pat) 13/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.08.2002 - 30 W (pat) 94/02 § 315 Absatz 1 Satz 2 ZPO ermöglicht es nur bei Kollegialgerichten, die Unterschrift eines verhinderten Richters entfallen zu lassen und durch einen entsprechenden Vermerk des Vorsitzenden bzw des ältesten Beisitzers zu ersetzen, wobei auch dann dessen Unterschrift nur den anzugebenden Verhinderungsgrund bestätigt und nicht etwa für den verhinderten Richter (im Sinne einer gesetzlichen Vertretung) unterzeichnet wird (BPatG in ständiger Rechtsprechung: PAVIS/PROMA, Kliems, 30 W (pat) 193/97 - FLORILEGIUM; 28 W (pat) 207/00 - Käseschnecke; 25 W (pat) 13/94 - Procoridon/Korodin; 24 W (pat) 125/97-BEAUTY; 30 W (pat) 157/96 - MORINAX/MOVILOX; 24 W (pat) 297/93-Theocordin/Korodin).